Wohnungsbau in Gifhorn

Eckwerte einer Richtlinie für städtische Wohnungsbauförderung
CDU und ULG/FDP stellen Grundzüge eines Programms zur Schaffung von bezahlbarem Wohnraum zur Diskussion

Bezahlbaren Wohnraum schaffen: Die Ratsfraktionen von CDU und ULG/FDP stellten gestern Eckwerte eines städtischen Förderprogramms vor.

Gifhorn. Die Stadt Gifhorn will die Schaffung von bezahlbarem Wohnraum fördern. Dafür stehen im Haushalt 250.000 Euro bereit. Die Ratsfraktionen von CDU und ULG/FDP stellten gestern Eckwerte einer Förderrichtlinie vor, die in den politischen Gremien beraten werden sollen.

Nach den Vorstellungen von CDU und ULG/FDP soll die Richtlinie möglichst zum 1. September in Kraft treten.

„Vorrangiges Ziel ist es, den Neubau von preisgünstigem Mietwohnraum im Stadtgebiet auf städtebaulich nachhaltig geeigneten Standorten zu forcieren“, erläuterten Andreas Otto (CDU) und Jürgen Völke (ULG). Gefördert werden soll der Neubau von Mietwohnungen oder auch der Um- oder Ausbau, die Erweiterung oder die Aufstockung von bisher nicht zu Wohnzwecken genutzten Gebäuden, sofern mindestens eine neue Wohnung geschaffen wird. Auch die Verlängerung von bestehenden Wohnungsbindungen sei möglich. Grundlage der Richtlinie seien grundsätzlich die gültigen Wohnraumförderbestimmungen des Landes. Die städtische Förderung sei auch als Ko-Finanzierung zu anderen Programmen möglich.

„Die Nettokaltmiete darf maximal 6,50 Euro pro Quadratmeter betragen“, so Otto. Diese Bindung gelte für die ersten zehn Jahre nach Bezugsfertigkeit. Die Wohnungen dürften nur an Personen vermietet werden, die die Kriterien für den Wohnberechtigungsschein erfüllen. fed

 

AZ 10.06.16

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