Stärkung der ambulanten Pflege

Die Fraktionen der CDU, SPD und die Gruppe ULG/FDP stellen am 23.02.2019 den beiliegenden Antrag.

Gemäß § 89 Abs. 2 SGB XI sind Vertragsparteien der Vergütungsvereinbarung der Träger des Pflegedienstes sowie die Pflegekassen oder sonstige Sozialversicherungs-träger, die Träger der Sozialhilfe, die für die durch den Pflegedienst versorgten Pflege-bedürftigen zuständig sind, sowie die Arbeitsgemeinschaften der unter Nummer 1 und 2 genannten Träger, soweit auf den jeweiligen Kostenträger oder die Arbeitsgemeinschaft im Jahr vor Beginn der Vergütungsverhandlungen jeweils mehr als 5 vom Hundert der vom Pflegedienst betreuten Pflegebedürftigen entfallen.

Bei den ambulanten Pflegediensten entfallen auf den Träger der Sozialhilfe nicht mehr als 5 von Hundert der Pflegebedürftigen, so dass der Landkreis Gifhorn in die Verhandlungen nicht involviert ist. 

Seitens des Verwaltung wird die Problematik insbesondere bei den Pflegesatzverhandlungen auch für den ambulanten Bereich engmaschiger aufgegriffen und durch interne Umstrukturierungen sowie Verbesserung der Kommunikation mit den Verhandlern der Pflegekassen weiter unterstützt.

 

 

Die Verwaltung wird beauftragt sich zu einer auskömmlichen Finanzierung und Personalausstattung der ambulanten und stationären Alten- und Krankenpflege zu bekennen.

Der Kreistag fordert die Kostenträger auf, die Zuschüsse mit den Leistungserbringern der ambulanten Pflege neu zu verhandeln und auf ein Niveau anzuheben, welches es den Pflegediensten ermöglicht ihre Kosten zu decken und die Patientinnen und Patienten angemessen zu versorgen und zu betreuen.