Ausschuss lehnt ULG/FDP-Antrag zu Fahrradstreifen in der Fuzo ab

Mehrheit ist gegen geforderten Prüfauftrag und will integriertes Stadtentwicklungskonzept abwarten

Das Überqueren des Streifens
berge Gefahren für Fußgänger.
Außerdem gelte die Beschränkung
ohnehin nur von
11 bis 18 Uhr. In der übrigen
Zeit sei das Radeln in der Fußgängerzone
erlaubt.

GIFHORN. Abgelehnt wurde gestern in der Sitzung des städtischen Stadtplanungsausschusses
der Antrag der Gruppe ULG/FDP, die „Einrichtung eines eingegrenzten Fahrradstreifens“ in der Fußgängerzone zu prüfen.
“Es geht um die Sicherheit der Fußgänger,“ erklärte Andreas Katsch-Herke (ULG/ FDP), der den Antrag einbrachte. Gefordert werde lediglich eine Prüfung. „Das Ergebnis soll dann in einer der
nächsten Sitzungen zur Beratung vorgelegt werden“, so Katsch-Herke. Doch kein anderes
Ausschussmitglied sah das so. Bei zwei Enthaltungen wurde der Antrag abgelehnt.
„Ich sehe keinen Sinn darin, in der Fußgängerzone einen Radweg zu bauen“, führte Uwe Fiest (AfD) aus.
Willy Knerr (CDU) verwies darauf, dass in den HaushaltMittel für ein integriertes Stadtentwicklungskonzept bereits eingestellt seien. Innerhalb dieses Konzepts spiele
auch die Gestaltung der Fußgängerzone eine Rolle.
„Deshalb kommt der Antragzu früh“, so Knerr. Das fand auch Anke Klitzke (Grüne).
Klaus Schindler (CDU), der auch dem Seniorenbeirat angehört, erklärte, dass er eine
Umfrage zu dem Thema gemacht habe. „80 Prozent der Befragten sind gegen die Öffnung
der Fußgängerzone für Fahrräder“, so Schindler. An der Umfrage beteiligt hätten
sich 132 Personen.

AZ 6.3.17

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