Kästorf unzufrieden

Streichliste der Stadt: Ortsrat Kästorf sauer
ortsbürgermeister Jürgen Völke erbost: Geld nur noch „für Vorzeigeprojekte im Stadtkern“ – Lob für Sanierung der Kapelle

 

Eine nachhaltige Reparatur der Parkflächen vor dem Kindergarten, ein zusätzliches Spielgerät für größere Kinder auf dem Spielplatz an
der Heinrich-Müller-Straße und die seit langem geforderte
Sanierung der Hauptstraße: Wünsche und Anträge des
Kästorfer Ortsrates, die dem „Streichkonzert“ der Verwaltung
zum Opfer fielen – und am Montagabend für Verärgerung
im Gremium sorgten. „Es entsteht der Eindruck,
dass die Finanzmittel nur noch für Vorzeigeprojekte im Stadtkern verwendet werden“, übte Ortsbürgermeister Jürgen Völke Kritik. Auch eine vom Ortsrat gewünschte Bebauungsplanänderung im Sohleweg wurde in den städtischen Fachausschuss verwiesen.

 

Der Ortsrat drängt weiter auf eine Befestigung der Wege auf dem Kästorfer Friedhof. „Der Ortsrat hat jedoch zu keiner Zeit – wie von der Verwaltung beschrieben eine Pflasterung verlangt“, stellt Völke klar. Da die Straße am Kindergarten als Schleichweg  diene, soll die Verwaltung prüfen, ob Absperr-Poller abends und am Wochenende aufgestellt werden können. Es gab aber auch Anerkennung für die Verwaltung: Bei einem Ortstermin wurde die gelungene Renovierung der Friedhofskapelle gelobt. Weitere wichtige Punkte, die im Rat angesprochen worden sind: Von Mitte bis Ende Februar wird der Bebauungsplan Silbereiche Nord öffentlich ausgelegt. Zudem gibt es im Bereich Kornblumenweg und Mittelfeld Kanalerneuerungen. „Diese Maßnahmen sind über die Abwasserbeiträge finanziert und führen zu keinen weiteren Anliegerkosten“, so Völke. Die Sanierung der Bordsteine an der Hauptstraße soll bis zum Sohleweg. in diesem Jahr beendet sein. Der Ortsrat wünscht sich eine Sanierung bis zur Diakonie. Wettbewerb Baugebiet am Kindergarten: Ein gemeinsamer Termin mit Verwaltung und GEG wurde vereinbart.
Und: Marco Brand bleibt Feuerwehrchef der Ortschaft Kästrof und wurde vom Rat für eine weitere Dienstzeit ernannt. ust

 

AZ 15.02.2017

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