Vorteile des Teilhabechancengesetzes MitArbeit für den Landkreis Gifhorn sichern“

Die Fraktionen der CDU, SPD und die Gruppe ULG/FDP stellen folgenden Antrag zur Beratung und Beschlussfassung für den zuständigen Ausschuss und den Kreistag. 

 

Antrag: Wir beauftragen die Kreisverwaltung, den Verwaltungsapparat selbst sowie kreiseigene Gesellschaften und ihnen nahestehende Organisationen auf mögliche Stellen im Sinne des neuen Teilhabechancengesetzes „MitArbeit“ zu überprüfen.

Begründung:

Das neue Teilhabechancengesetz umfasst ein Bundesförderprogramm in Höhe von insgesamt vier Milliarden Euro, um Langzeitarbeitslosen bessere Perspektiven beim Berufseinstieg zu ermöglichen. Die Arbeitgeber erhalten bis zu fünf Jahre einen Entgeltzuschuss, dessen Höhe sich an der Länge der Arbeitslosigkeit des künftigen Arbeitnehmers orientiert.

Der Gesetzesentwurf gliedert sich grob in zwei Zielgruppen der Beschäftigten:

  • Zum einen Menschen, die über 25 Jahre alt sind und min. sechs Jahre in den letzten sieben Jahren Leistungen nach dem SGB II (Arbeitslosengeld II) bezogen haben und in dieser Zeit nicht oder nur kurzfristig (selbstständig oder abhängig) beschäftigt waren. Bei diesen beträgt derZuschuss zum Arbeitsentgelt in den ersten beiden Jahren 100% des gezahlten Arbeitsentgelts, dieser sinkt ab dem dritten Jahr um zehn Prozent jährlich. Die maximale Förderdauer beträgt

    fünf Jahre.
    Zusätzlich gilt: Wo ein Tarifvertrag den Lohn vorgibt, ist der Tariflohn Bemessungsgrundlage, wo nicht, ist es der Mindestlohn. Die Beschäftigten sind mithin 
    sozialversicherungspflichtig angestellt und erhalten zusätzlich ein unterstützendes Coaching, um auch langfristig ihre Chancen auf dem Arbeitsmarkt zu erhöhen.

  • Zum anderen können Arbeitgeber bei Einstellung Leistungsberechtigter, die mindestens zwei Jahre arbeitslos sind einen Zuschuss zum Arbeitsentgelt für insgesamt 24 Monate erhalten. Dieser beträgt im ersten Jahr 75 Prozent und im zweiten Jahr die Hälfte des regelmäßig gezahlten Arbeitsentgelts. Auch hier wird ein beschäftigungsbegleitendes Coaching angeboten.

Das Gesetz schafft dabei allerdings nicht nur Vorteile für die Arbeitssuchenden. Auch für Arbeitgeber, die aufgrund knapper finanzieller Mittel derzeit an Personal sparen müssen und deren Mitarbeiter kann die Förderung über bis zu fünf Jahre eine erhebliche Unterstützung beim Ausbau ihres Unternehmens darstellen. Durch zusätzliche Mitarbeiter bestehen Freiräume die derzeitigen Angestellten auch bei Mehrarbeit zu entlasten. Zudem kann die finanzielle Besserstellung den Arbeitgebern Anreize bieten, das gesparte Geld in die Bildung und Weiterqualifizierung der Angestellten zu investieren.

Wir bitten deshalb um die Unterstützung des Kreistages bei diesem Antrag, damit die Vorteile des neuen Teilhabechancengesetzes auch den Bürgerinnen und Bürgern im Landkreis Gifhorn zugutekommen.

 

Mit freundlichen Grüßen
Telse Dirksmeyer-Vielhauer Rolf Schliephacke Jürgen Völke Dr. Stefan Armbrecht