Antrag: Straßen ohne B - Plan

In der Stadt Gifhorn ist derzeit, wie auch in anderen Städten, bedingt durch die derzeitige Zinssituation eine erhöhte Bautätigkeit zu beobachten.

 

Obwohl dieses prinzipiell zu begrüßen ist, wird das Erscheinungsbild unserer Stadt dadurch nachhaltig beeinflusst, Umso wichtiger ist es, die Stadtentwicklung in geordnete Bahnen zu lenken und den Charakter des Stadtbildes insbesondere im Bereich der Kernstadt zu bewahren.

 

 Somit stelle ich für den Fachausschuss, den Verwaltungsausschuss und die nächste Ratssitzung folgende Anträge.

        1.Die Verwaltung wird beauftragt, für die Straßenzüge im Bereich insbesondere der Kernstadt, in denen keine                 Bebauungspläne existieren, diese zu entwickeln und in die politische Beratung einzubringen.

 

       2. Für Bereiche im Stadtgebiet ohne Bebauungsplan wird die Verwaltung angewiesen, Baugenehmigungen nur dann zu erteilen, wenn die Bauprojekte sich der straßentypischen Bebauung anpassen. Hierbei ist insbesondere die Einhaltung von Baulinien und Anzahl der Geschosse zu beachten. Dachformen, Farben von Wänden und Dächern Fenster etc. sollen sich dem jeweiligen Charakter des Stadtgebietes einfügen. Eine Erhöhung z.B. der Geschossigkeit soll nur nach Beratung in den politischen Gremien erfolgen. (vorhabenbezogener Bebauungsplan)

 

Begründung:

 Durch die städtebauliche Entwicklung der vergangenen Jahre und Jahrhunderte haben einzelne Straßenzüge ein teils sehr charakteristisches Erscheinungsbild aufzuweisen. So zeigen die vielerorts typischen Ackerbürgerhäuser in der Regel eine typische Baulinie direkt an Fußgängerwegen. Von diesem einheitlichen Erscheinungsbild wird in manchen Bereichen der Stadt durch jüngere Bauprojekte abgewichen (z.B. Fallerslebener Str.) und Neubauten in hintere Grundstücksbereiche verlagert. In einigen Straßen der Kernstadt besteht ein Bebauungsplan nur für eine Straßenseite, die gegenüberliegende wird von der Bauordnungsbehörde nach anderen Kriterien beurteilt (z.B. Celler Str.), so dass selbst auf kleinstem Raum sich eine unterschiedliche und ungeplante Stadtentwicklung vollzieht. Diese teils ungeordnete Entwicklung soll durch die Übernahme bzw. Neuerstellung von Bebauungsplänen entgegengewirkt und der jeweils typische Charakter des Straßenbildes bezüglich Einheitlichkeit von Straßenlinie und Geschosszahl angestrebt werden.

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